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AGB

§ 1 Allgemeines

1.1 Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere nachstehenden allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte und Verträge gleicher Art mit dem Käufer.

1.3 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten.

1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des Käufers stellt ein bindendes Angebot dar. Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.

2.2 Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere beim Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert. Vorleistungen des Käufers werden unverzüglich zurückerstattet.

 

§ 3 Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich, soweit nichts Abweichendes angegeben ist, in Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.2 Unsere Preise gelten ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.3 Wir behalten uns das Recht vor, bei Dauerschuldverhältnissen sowie bei Verträgen, bei denen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monaten liegen, die Preise entsprechend den eingetretenen und nachgewiesenen Kostensteigerungen der Fertigung und Lieferung, insbesondere aufgrund eines Preisanstiegs aufgrund von Rohstoffknappheit, gestiegener Energie-, Verpackungs- und Transportkosten, Witterungs-, Wachstums- oder Währungsschwankungen zu erhöhen, soweit die Kostenerhöhung nicht durch eine Senkung anderer Kostenfaktoren der Preisstruktur kompensiert wird. Obergrenze der Preiserhöhung ist der von uns allgemein am Markt für die betreffende Ware durchgesetzte Preis. Der Käufer ist zur Kündigung bzw. zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Analog werden wir nicht kompensierte Materialpreissenkungen an den Käufer weiterreichen.

 

§ 4 Zahlungen

4.1 Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt netto (ohne Abzug) zu leisten, sofern sich nicht aus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt.

4.2 Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont- und sonstige Spesen trägt der Käufer, der diese sofort zu zahlen hat. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels haften wir nicht, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

4.3 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab  Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem amtlich festgestellten Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig.

4.4 Gerät der Käufer mit Zahlung einer Forderung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

 

 

§ 5 Lieferung

5.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers auch bei Lieferung frei Empfangsstation. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt, wenn nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, uns vorbehalten. Teillieferungen sind zulässig. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware das Lieferwerk verlässt oder dem Käufer ‑ so im Falle des Annahmeverzuges ‑ zur Verfügung gestellt wird.

5.2 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, mit der Lieferung in Verzug oder wird uns die Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen unmöglich, so ist die Schadensersatzhaftung im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.3 Auch bei besonders vereinbarten Liefer- oder Leistungsfristen (Fixterminen usw.) sind wir im Falle unverschuldeter Umstände oder höherer Gewalt wie Krieg, Mobilmachung sowie unvorhersehbaren und unvermeidbaren Betriebsstörungen in unserem Betrieb und Betriebsstörungen in den Betrieben unserer Lieferanten, bei unvorhersehbaren und unvermeidbaren Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Auswirkungen und Maßnahmen aufgrund Epidemien und Pandemien etc., überhaupt immer dann, wenn ohne unser Verschulden die rechtzeitige und ordnungsgemäße Lieferung oder Leistung vorübergehend ausgeschlossen ist, berechtigt, die Liefer- oder Leistungsfristen für die Dauer der Störung und um eine weitere angemessene Laufzeit zu verlängern. Eine aus den vorgenannten Gründen herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.                     Ist eine vertrags-gemäße Lieferung oder Leistung im Falle der vorbezeichneten unverschuldeten Umstände dauerhaft unmöglich, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

§ 6 Versand

Der Versand erfolgt allgemein durch Frachtgut oder Spedition. Wir behalten uns die Versandart vor. Werden keine bestimmten Vorschriften für den Versand gemacht, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mehrkosten für Eil- und Expreßsendungen sowie Beförderungskosten von Empfangsstation bis zum Kunden sind vom Käufer zu tragen. Lieferung erfolgt ab Greven.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Der Eigentumsübergang findet mit Erfüllung aller Forderungen statt, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen. Das gilt auch dann, wenn der Preis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware, erfolgt stets als in unserem Auftrag.

7.2 Erlischt unser (Mit-)Eigentum an der gelieferten Ware durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.

7.3 Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt.

7.4 Der Käufer tritt die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung usw.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Käufer. Sobald der Käufer seine Zahlungspflicht verletzt, kann seine Ermächtigung zum Einzug der Forderung von uns widerrufen werden. Als Widerruf der Einziehungsermächtigung gilt unsere Benachrichtigung des Abnehmers des Käufers von der Abtretung. Auf unseren Widerruf der Einziehungsermächtigung ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

7.5 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen ‑ einschließlich der Vorausabtretung ‑ und Sicherungen unsere Lieferforderungen insgesamt um mehr als 20 %, so geben wir insoweit auf Verlangen des Käufers entsprechende Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

7.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware bis zur Veräußerung, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung sorgfältig zu verwahren. Im Falle der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung trifft den Käufer diese Pflicht hinsichtlich der neu entstandenen Sache.

7.7 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser (Mit-)Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Bei Pfändung hat er uns gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, daß unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.

7.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ‑ insbesondere Zahlungsverzug ‑ sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt ‑ soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet ‑ kein Rücktritt vom Vertrage.

7.9 Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich.

7.10 Sämtliche zu unseren Gunsten bestehenden Rechte aus den vereinbarten Sicherungsabreden, insbesondere Sicherungs- und Vorbehaltseigentum in allen Formen, können durch uns übertragen werden.

 

§ 8 Gewährleistung

8.1 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.2 Bei begründeter Rüge liefern wir für die zurückgesandte Ware kostenfreien Ersatz oder führen nach unserer Wahl Nachbesserungen entsprechend der ursprünglichen Bestellung durch, soweit wir dazu in der Lage sind. Es steht uns frei, an Stelle der Ersatzlieferung oder Nachbesserung den Käufer auf sein Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages zu verweisen. Ist im Falle der Ersatzlieferung oder Nachbesserung auch diese mangelhaft, so haben wir das Recht zu einer weiteren Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach angemessener Frist endgültig fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

8.3 Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, Diese Frist gilt nicht, soweit § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) anwendbar ist und längere Fristen vorschreibt, bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichtein­haltung einer uneingeschränkten Haltbarkeitsgarantie oder bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.  In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 9 Haftung

9.1 Wir haften dem Kunden auf Schadensersatz dem Grunde nach nur, soweit wir eine Leistungsstörung zu vertreten haben. Zu vertreten haben wir nur,

a) die zumindest auf einfacher Fahrlässigkeit beruhende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,

b) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten,

c) die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,

d) Mängel, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben oder

e) Mängel des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

9.2 Soweit kein grobes Verschulden der Geschäftsführung oder leitender Angestellter vorliegt, ist die Verpflichtung zum Schadensersatz in Fällen nach § 9 Abs.1a)-b) auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.4 Alle vertraglichen Ansprüche auf Schadensersatz verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten, wenn uns Arglist oder Vorsatz nachgewiesen werden kann oder bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für die Fälle von Lieferregress entsprechend §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

 

 

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schlussbestimmungen

10.1 Erfüllungsort ist der Ort unseres Geschäftssitzes.

10.2 Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Käufern, die Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Geschäftssitz des Käufers zu klagen.

10.3 Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

10.4 Die Abtretung von Forderungen gegen uns bedarf zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Wir werden jedoch die Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern.

10.5 Wir sind berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenen Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen, soweit der Dritte voll umfänglich die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übernimmt.

 

§ 11 Datenschutz

Wir sind berechtigt, Informationen und Daten über den Käufer nach den Regeln der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes für die Vertragserfüllung zu erheben, speichern, verarbeiten, nutzen und an Dritte zum Zwecke des Forderungseinzuges oder des ausgelagerten Debitorenmanagements zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung weiterzugeben.

 

Greven, im August 2022

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